Überblick
Die zyprische Umsatzsteuer (VAT) beträgt im Regelsteuersatz 19 %. Ermäßigte Sätze gelten unter anderem für bestimmte Lebensmittel, Gastronomie und renovierte Wohnimmobilien. Wer in Zypern steuerbare Umsätze erbringt, muss sich registrieren lassen und regelmäßig Meldungen abgeben.
Die Registrierungsschwelle liegt bei 15.600 € Jahresumsatz; bei bestimmten grenzüberschreitenden Leistungen und bei innergemeinschaftlichen Erwerben besteht eine Registrierungspflicht auch darunter. Viele Gesellschaften registrieren sich freiwillig, um Vorsteuer abziehen zu können – etwa bei Investitionen in Ausstattung oder Marketing.
Wir prüfen Ihre Umsätze, beantragen die VAT-Nummer, richten die Meldungen ein und übernehmen die laufenden Erklärungen. Für EU-weite B2C-Leistungen begleiten wir zusätzlich die OSS-Registrierung, damit Umsätze im Land des Kunden korrekt gemeldet werden.
- Standardsteuersatz
- 19 %
- Registrierungsschwelle
- 15.600 € Jahresumsatz
- Meldungen
- vierteljährlich, digital
- Bearbeitungszeit
- ca. 7 Tage
Leistungen im Detail
Was Sie erhalten
Prüfung der Registrierungspflicht
Wir analysieren Ihre Umsätze, Leistungsarten und Kundenstandorte und legen schriftlich fest, ob und ab wann eine Registrierung erforderlich oder sinnvoll ist.
Antrag und Registrierung
Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei der Steuerbehörde inklusive Tätigkeitsbeschreibung, Umsatzprognose und benötigter Nachweise.
Einrichtung der Meldungen
Anlage des VAT-Kontos, Abstimmung des Steuerkontos in der Buchhaltung und Festlegung des Meldeturnus mit internen Erinnerungen.
Reverse Charge und EU-Umsätze
Behandlung von Leistungen aus dem EU-Ausland, innergemeinschaftlichen Lieferungen und Zusammenfassenden Meldungen.
OSS für B2C im EU-Ausland
Registrierung im One-Stop-Shop, damit digitale und sonstige B2C-Leistungen an Kunden in der EU zentral gemeldet werden können.
Laufende Erklärungen
Auf Wunsch übernehmen wir die vierteljährlichen VAT-Erklärungen inklusive Zahlungsanweisung und Abgleich mit der Buchhaltung.
Schritt für Schritt
So läuft die Beauftragung ab
- 1
Umsatzanalyse
Sie schildern Ihre Leistungen und Kunden; wir prüfen Steuerbarkeit, Ort der Leistung und Registrierungspflicht.
- 2
Antragsvorbereitung
Wir erstellen den Antrag und stimmen die Tätigkeitsbeschreibung mit Ihnen ab, damit die Behörde keine Rückfragen hat.
- 3
Einreichung
Der Antrag geht digital an die Steuerbehörde. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund eine Woche.
- 4
Aktivierung
Sie erhalten die VAT-Nummer, wir aktualisieren Rechnungsvorlagen und die Buchhaltung und informieren Ihr Team.
- 5
Erste Meldung
Die erste VAT-Erklärung erstellen wir gemeinsam mit Ihnen und erklären Fristen, Aufbewahrung und typische Fallstricke.
Vorbereitung
Unterlagen, die wir benötigen
- Handelsregisterauszug und Satzung der Gesellschaft
- Steuernummer der Gesellschaft
- Beschreibung der Tätigkeit und der erbrachten Leistungen
- Umsatzprognose für die kommenden zwölf Monate
- Angaben zu Kundenstandorten und Lieferwegen
- Bankverbindung für Erstattungen und Zahlungen
Gut zu wissen
- Rechnungen müssen die VAT-Nummer, den Steuersatz und bei Reverse-Charge-Fällen den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten.
- VAT-Erklärungen sind auch dann abzugeben, wenn keine Umsätze angefallen sind (Nullmeldung).
- Bei verspäteten Meldungen entstehen Zuschläge und Verzugszinsen. Wir überwachen die Fristen im Portal.